Preise

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Zunächst biete ich generell ein kostenloses Erstgespräch von ca. 30 Minuten an. Dies dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Problemklärung. Erst dann entscheiden Sie ob Sie eine kostenpflichtige Therapie/Coaching/Beratung machen möchten.


Paarberatung


€100/Stunde

(60 Minuten)

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Coaching/Beratung


€80/Stunde

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Psychotherapie


€80/Stunde

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Abrechnung über die Krankenkasse


Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie werden generell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Private Krankenkassen übernehmen die Psychotherapie durch Heilpraktiker für Psychotherapie teilweise. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden.


Es gibt auch einige Zusatzversicherungen, die die Kosten für eine Psychotherapie durch Heilpraktiker übernehmen. Hier einige Beispiele:

  • Münchener Verein Naturmedizin : 85% Erstattung keine Wartezeiten, 1000 Euro pro Jahr
  • Inter Qualimed : strenge Gesundheitsfragen, aber 80% von 3000 Euro pro Jahr, keine Wartezeiten
  • Barmenia AN Plus : 80% der Rechnung, 1000 Euro pro Jahr, 8 Monate Wartezeit für Psychotherapie
  • Advigon alternativmedizin spezial : 80% der Rechnung, 1000 Euro pro Jahr, 8 Monate Wartezeit für Psychotherapie , zudem erste 2 Jahre nur max. 600 Euro Erstattung
  • Gothaer mediambulant : 80% der Rechnung, 1000 Euro pro Jahr, 8 Monate Wartezeit für Psychotherapie
  • R+V N1 : strenge Gesundheitsprüfung, keine Wartezeit, 2400 Euro Erstattung in 2 Kalenderjahren, jedoch in den ersten 2 Jahren max. 400 Euro.

(Quelle:heilpraktikerversicherung.biz, Stand: Januar 2021)



Nun stellt sich für Sie vielleicht die Frage warum Sie eine Therapie/Coaching selbst bezahlen sollen:


Coachings oder Beratungen müssen generell selbst gezahlt werden. Da es sich hier nicht um Psychische Störungen mit krankheitswert handelt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht.

Anders ist es bei Psychotherapien. Sie haben natürlich immer die Möglichkeit sich an einen psychologischen Psychotherapeuten oder ärztlichen Psychotherapeuten zu wenden, wo Sie die Kosten für die Therapie über die gesetzliche Krankenkasse erstattet bekommen.



Es gibt jedoch auch einige Vorteile für Selbstzahler:


Aufzeichnungen

Es gibt keine Aufzeichnungen über eine psychische Erkrankung bei Ihrer Krankenkasse (jede Diagnose für die Krankenkasse wird als psychische Erkrankung eingestuft, auch wenn es nur eine Tierphobie oder Prüfungsangst ist). Das kann von Vorteil sein, wenn Sie z. B. eine Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, da Sie hier Ihre Vorerkrankungen angeben müssen. Die Versicherer verhalten sich bei psychischen Vorerkrankungen häufig zurückhaltend oder schließen diese sogar komplett aus, weil sie hohe Kosten befürchten.


Höhere Motivation

Wer selbst bezahlt, hat auch ein hohes Interesse an einer schnellen Besserung seiner Beschwerden. Dies kann sich positiv auf die Therapiemotivation und somit auch auf den Erfolg auswirken.


Mehr Flexibilität

Vor Allem für gesetzlich Versicherte kann eine Therapie als Selbstzahler den Vorteil haben, dass in der Regel schnelle und flexible Termine möglich sind, da Praxen von Heilpraktikern oder Psychologen i.d.R. nicht so voll sind wie die von kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Hier müssen Sie derzeit mit langen Wartezeiten von bis zu 6 Monaten rechnen. Bei mir bekommen Sie innerhalb von einer Woche einen Termin.


Freie Wahl Therapiemethoden

Kassenzugelassene Psychotherapeuten dürfen ausschließlich evidenzbasierte Methoden zur Behandlung anwenden. Das bedeutet, dass für die Methoden durch wissenschaftliche Studien eine nachgewiesene Wirksamkeit vorliegen muss. Dies ist im Grundsatz sehr sinnvoll.

Allerdings zeigt das Beispiel der Systemischen Therapie, dass die Krankenkassen häufig sehr lange brauchen, bis sie neue Therapiemethoden zulassen.

In Deutschland wird seit Ende 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren anerkannt, aber erst im November 2019 wurde die Systemische Therapie (für Erwachsene) durch Beschluss des G-BA als viertes „Richtlinienverfahren“ in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen und seitdem von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Es kann also durchaus Therapiemethoden geben, die wirksam sein können, aber noch nicht durch die gesetzliche Krankenkasse bezahlt werden. Als Selbstzahler können Sie auch diese Therapiemethoden in Anspruch nehmen.


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